Mit dem Hänger auf der Straße

Für das Zugfahrzeug mit dem 2er-Hänger gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen & Kraftfahrstraßen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine 100 km/h-Zulassung beantragt werden. Diese Fahrzeuge müssen mit der amtlichen „100-Plakette“ an der Rückseite des Anhängers versehen werden. Trotz dieser Plakette darf auf Landstraßen und Bundesstraßen nur 80 km/h gefahren werden.

Alle Anhänger müssen in 2 jährigem Abstand vom TÜV überprüft werden. Hierbei werden aber nur alle tragenden Teile der Konstruktion kontrolliert.
Der Halter sollte daher selber im eigenen Interesse regelmäßig den Boden des Anhängers auf Stabilität und Schwachstellen überprüfen. Auch der Reifendruck muss regelmäßig kontrolliert werden. Bei beladenem Hänger muss der Druck erhöht werden.

Bei einer regelmäßig durchzuführenden Inspektion werden Bremsen, Zugeinrichtung, Achsen & Beleuchtung geprüft, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten.

Text: W. Heine